Alle Antworten über Corona rund um Ihrem Umzug

Alle Antworten bezüglich Corona rund um Ihrem Umzug

Bedauerlicher Weise ist das Corona Virus auch in Deutschland angekommen.
Nach dem davon auszugehen ist, dass die Anzahl der Infektionsfälle weiter steigen wird, ist es uns ein wichtiges Anliegen, unsere Kunden über die aktuelle Situation zu informieren.

Im Fokus: Der Schutz Aller!

Welche Auswirkungen hat des Kontaktverbotes v. 22.03.2020 auf Umzugsspeditionen?

Das Kontaktverbot bezieht sich in weiten Teilen auf den Bereich des privaten Lebens. Wir konzentrieren uns hier ausschließlich auf die beiden umzugsrelevanten Themen der Leitlinien für die Bewegungsfreiheit und Mobilität.

„Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit einer weiteren Person gestattet“.

Diese Regelung hat keinen Einfluss auf die Durchführung von Umzügen. Umzugsteams bewegen sich zwar im öffentlichen Raum, aber es gibt einige Einschränkungen dieser Grundregel.

Die eingeräumte Möglichkeit, sich auf den Weg zur Arbeit zu begeben schließt logischerweise auch die Arbeit selbst mit ein. Zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen Gründen bleiben weiterhin erlaubt.

Darüber hinaus ist die Liste der ab heute geschlossenen Betriebe abschließend. Umzugsunternehmen sind nicht Teil dieser Liste, sondern als Teilbereich der Logistik sogar eine besonders geschützte kritische Infrastruktur. Darüber hinaus gelten Ausnahmen für Handwerker und durchzuführende Dienstleistungen. Umzüge können daher weiterhin durchgeführt werden.

Quelle: Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg e.V. (Stand 23.03.2020)

Umzug in die Schweiz während der Corona-Krise

Infolge der Grenzschließung der Schweiz zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus wird derzeit die Einreise des begleitenden Personals (Packer und Träger) verwehrt. Die entsprechende Regelung ist zeitlich befristet und gilt so lange wie nötig, aber maximal 6 Monate. Nach Aufhebung der Grenzschließung von Seiten der Schweiz wird somit auch wieder das begleitende Personal einreisen dürfen.

Im Zuge der Grenzschließung wurde von der Schweiz ebenfalls die Karenzzeit für die Meldepflicht des entsendenden Personals von 8 Tagen aufgehoben. Einreisendes Personal ist ab dem ersten Tag der Tätigkeit in der Schweiz zu melden. Auch diese Regelung sollte wieder aufgehoben werden, sobald die Grenzschließung von Seiten der Schweiz aufgehoben wird.

Quelle: Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg e.V. (Stand 25.03.2020)

Umzug in Frankreich während der Corona-Krise

Das französische Ministère de la Transition écologique et solidaire (Ministerium für den ökologischen und solidarischen Übergang) hat auf Anfrage des französischen Umzugsverbandes, Chambre Syndicale du Déménagement, bestätigt, dass Umzüge in Frankreich während der Zeit der Ausgangssperre aufgrund der Corona-Pandemie nur in besonderen Ausnahmefällen (gesundheitliche, soziale oder gefährliche Notfälle, unerlässliche Umzüge von Unternehmen) durchgeführt werden dürfen. Diese Umzüge sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen und von der zuständigen regionalen Behörde zu genehmigen.

Die Ausgangssperre gilt nach derzeitiger Lage bis zum 15. April 2020.

Quelle: Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg e.V. (Stand 03.04.2020)

Kann man während Corona noch umziehen?

Die dringende Empfehlung in diesen Tagen: Wann immer es möglich ist, bleiben Sie zu Hause!

Was jedoch tun, wenn der“Umzug in diesen Tagen stattfinden muss? Sind Umzüge in der Corona-Krise überhaupt noch erlaubt?

Gerade in dieser angespannten Zeit stellen sich viele Singles, Paare, Familien und Senioren die Frage: wird der geplante Umzug noch möglich sein?

Die gute Nachricht: JA! Es kann überall in Deutschland umgezogen werden. Umzüge finden bei Umzugsunternehmen noch täglich statt.

Arbeiten Umzugsunternehmen noch?

Bei großen Umzugsunternehmen gibt es aktuell keinerlei Einschränkungen. Bei den meisten Umzugsunternehmen laufen alle Umzüge planmäßig.
“Viele Kunden sind verunsichert”, so Alexander Peters, Geschäftsführer der REMBOLD Umzug & Logistik GmbH & Co.KG aus Stuttgart. Stornierungen gibt es aktuell vermehrt bei Büroumzügen und Firmenumzügen.

Ab wann wäre ein Umzug nicht mehr möglich?

Derzeit ist der gewerbliche Gütertransport innerhalb von Deutschland noch möglich. Sollte die Regierung jedoch ein Bewegungsverbot erlassen, so wären nur noch Transporte möglich, die den Grundbedarf decken.

Wie können Sie sich und unsere Mitarbeiter vor Ansteckung schützen?

- verzichten Sie auf Händeschütteln. Bitte nehmen Sie dies nicht als Unhöflichkeit wahr.

- bitte halten Sie ausreichend Abstand (1-2 Meter) zueinander

- bitte ermöglichen Sie unseren Mitarbeitern das Händewaschen

- Reinigen Sie die Umzugsgegenstände vor und nach dem Umzug

- Unterschreiben Sie grundsätzlich nur mit Ihren eigenen Schreibutensilien